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Tip21.de

Nutzungsbedingungen für Makler

Tip21.de – Version 2.1, Stand: 03. September 2026

Betreiberin der technischen Plattform ist die TEO GmbH. Die vollständigen Unternehmensdaten finden Sie im Impressum.

1. Geltungsbereich und Registrierung

Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.

Die Registrierung begründet keinen Anspruch auf Freischaltung oder dauerhafte Nutzung der Plattform.

2. Erforderliche Erlaubnisse

Der Makler sichert zu, für die über die Plattform ausgeübte Tätigkeit sämtliche erforderlichen gewerbe-, berufs- und öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen und Erlaubnisse zu besitzen und während der gesamten Nutzungsdauer aufrechtzuerhalten. Soweit seine Tätigkeit dies erfordert, verfügt er insbesondere über eine gültige Erlaubnis nach § 34c GewO.

Der Makler informiert die TEO GmbH unverzüglich über Wegfall, Einschränkung, Ruhen, Rücknahme oder Widerruf einer erforderlichen Erlaubnis. Die TEO GmbH ist berechtigt, geeignete Nachweise anzufordern sowie das Maklerkonto oder einzelne Funktionen bis zur Klärung zu sperren.

Die Freischaltung eines Maklerkontos erfolgt erst nach manueller Prüfung durch die TEO GmbH. Die TEO GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Makler dauerhaft zur Ausübung seiner Tätigkeit berechtigt ist.

3. Rolle der TEO GmbH und 75/25-Struktur

Die TEO GmbH stellt die technische Plattform bereit. Sie ist nicht Partei des Immobilienkaufvertrags, des Maklervertrags zwischen Makler und Eigentümer oder der Vereinbarung zwischen Makler und Tippgeber.

Die TEO GmbH ist ausschließlich Vertragspartnerin des Maklers im Rahmen des Plattformnutzungsvertrags und hinsichtlich des erfolgsabhängigen Plattformnutzungsentgelts.

Der Makler schuldet dem Tippgeber dessen verbindlich im jeweiligen Vorgang angezeigte Tippgebervergütung unmittelbar.

Der Makler schuldet der TEO GmbH ein eigenständiges erfolgsabhängiges Plattformnutzungsentgelt in Höhe von 25 % des für den jeweiligen Hinweis unveränderlich gespeicherten Gesamtvergütungsrahmens. 75 % des Gesamtvergütungsrahmens entfallen auf die Tippgebervergütung.

Bei einem prozentualen Modell bezieht sich der Gesamtvergütungsrahmen auf die tatsächlich netto vereinnahmte Maklerprovision. Bei einem Festbetragsmodell gilt der gespeicherte Netto-Festbetrag. Bei Teilzahlungen entstehen die jeweiligen Ansprüche anteilig entsprechend der tatsächlich vereinnahmten Maklerprovision.

4. Zahlungen und Abrechnung

Die TEO GmbH nimmt keine Gelder entgegen, verwahrt keine Gelder und zahlt keine Gelder aus. Der Makler zahlt die Tippgebervergütung direkt an den Tippgeber und das Plattformnutzungsentgelt direkt an die TEO GmbH.

Die Nichtzahlung eines Anspruchs berechtigt den Makler nicht, den jeweils anderen Anspruch zu kürzen oder aufzuschieben. Die Abrechnung und steuerlichen Pflichten des Maklers bleiben in seiner Verantwortung.

Die TEO GmbH hat keinen Anspruch gegen den Tippgeber auf Zahlung des Plattformnutzungsentgelts.

5. Melde- und Nachlaufschutz

Der Makler informiert die TEO GmbH und den betreffenden Tippgeber unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, über:

  • den Abschluss eines Maklervertrags mit dem über die Plattform benannten Eigentümer,
  • den Abschluss eines Kaufvertrags über das im jeweiligen Vorgang bezeichnete Objekt,
  • das Entstehen seines Provisionsanspruchs,
  • Zeitpunkt und Höhe jeder tatsächlich vereinnahmten Maklerprovision einschließlich Teilzahlungen.

Diese Meldepflicht gilt auch dann, wenn der Maklervertrag, der Kaufvertrag oder die Kommunikation außerhalb der Plattform zustande kommen oder erfolgen.

Für ab Version 2.3 (Tippgeber) bzw. 2.1 (Makler) abgegebene Tipps beginnt der 24-monatige Nachlaufschutz mit dem serverseitigen Eingang des vollständig abgesendeten Tipps und endet 24 Kalendermonate später. Der Zeitpunkt wird unveränderlich gespeichert; Entwürfe lösen die Frist nicht aus, spätere Bearbeitungen setzen sie nicht zurück. Für frühere Tipps gilt die bei deren Abgabe vereinbarte Fassung fort. Erzielt der Makler innerhalb dieser Frist über das konkret bezeichnete Objekt eine Maklerprovision, gelten die im Vorgang gespeicherte Tippgebervergütung und das Plattformnutzungsentgelt fort.

Der Zeitstempel allein begründet keinen Vergütungsanspruch. Voraussetzungen sind (1) die Annahme des Tipps durch den ausgewählten Makler, (2) eine dokumentierte Vereinbarung über die konkrete Vergütung, (3) die spätere nachweisbare direkte Benennung des Eigentümers gegenüber diesem Makler durch den Tippgeber und (4) ein auf diesen Tipp zurückzuführender, nach den vereinbarten Bedingungen vergütungspflichtiger Erfolg. Bei einem abgelehnten und nicht angenommenen Tipp entsteht kein Nachlaufschutz. Bereits entstandene Ansprüche werden durch eine spätere Statusänderung nicht berührt. Kommt der maßgebliche Immobilienkaufvertrag innerhalb der 24 Monate wirksam zustande, bleibt die vereinbarte Vergütung auch dann erfasst, wenn die Maklerprovision erst später eingeht; die übrigen vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen gelten weiter.

Bei individueller Vergütung gibt der Makler ein konkretes, einmaliges Angebot ab, das der Tippgeber ausdrücklich annimmt oder ablehnt. Angebotsinhalt, Version und Entscheidung werden mit Zeitstempel gespeichert. Erst nach Annahme wird der Tippgeber zur direkten Abstimmung und Weitergabe identifizierender Angaben aufgefordert; TIP21 erfasst dabei keine Eigentümerkontaktdaten.

Der Nachlaufschutz gilt nicht, wenn der Makler nachweisen kann, dass ihm Eigentümer und Objekt bereits vor dem Eingang des Tipps nachweisbar bekannt waren. Er gilt ebenfalls nicht, wenn der Makler den Vorgang ausdrücklich ablehnt.

Das Plattformnutzungsentgelt ist nach Rechnungsstellung durch die TEO GmbH innerhalb von 14 Kalendertagen fällig.

6. Eigentümerdaten, Datenschutz, Verfügbarkeit und Sperrung

Der Makler erhält über die Plattform zunächst nur Region, Objektart und eine bereinigte Objektbeschreibung; die vollständige Adresse und Eigentümerdaten werden über die Plattform nicht übermittelt. Erhält der Makler solche Angaben später direkt vom Tippgeber, verarbeitet er sie in eigener Verantwortung und nur zum konkreten Vorgang. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Datenschutzerklärung und zur technischen Durchführung der Plattform verarbeitet. TEO bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung. Bei Missbrauch, Rechtsverstößen oder einer Gefährdung der Plattform darf TEO Zugänge und Vorgänge sperren.

7. Haftung

TEO haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für die Maklertätigkeit, Vereinbarungen, Zahlungen und Meldungen des Maklers bleibt beim Makler.

8. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der TEO GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.