Häufige Fragen
Version 1.4, Stand 28.09.2026. Diese Seite kann gespeichert oder gedruckt werden.
FAQ für Tippgeber
Brauche ich ein Tippgeberkonto?
Nein, Tipps kannst du weiterhin ohne Konto abgeben. Mit einem Tippgeberkonto (Tippgeber-Login) siehst du in „Meine Tipps“ Status, Vergütungsvorschläge, Verlauf und Schutzfrist deiner Tipps. Einen Vergütungsvorschlag im Portal annehmen kannst du nur angemeldet. Eine Maklerregistrierung ist dafür nicht nötig.
Was bedeutet die Annahme eines Vergütungsvorschlags?
Mit der ausdrücklichen Annahme einigst du dich mit dem Makler über genau diese Fassung. Die TEO GmbH wird nicht Partei. Die Vergütung ist dein vollständiger Betrag; das Plattformhonorar der TEO GmbH trägt der Makler gesondert. Ändert sich etwas, entsteht eine neue Fassung; bis zu deren Annahme gilt die bisherige Vereinbarung. Nimmt der Makler deinen Tipp zur Bearbeitung an, ist das noch keine Einigung über eine Vergütung und keine Zusage eines Verkaufs. Zusätzlich bestätigt dir der Makler die Vereinbarung unterschrieben außerhalb von TIP21.
Wie wird TIP21 finanziert?
Deine Vergütung vereinbarst du direkt mit dem ausgewählten Makler. TIP21 wird durch ein separates, vom Makler getragenes Plattformentgelt finanziert. Deine vereinbarte Tippgebervergütung wird dadurch nicht gekürzt.
Was macht TIP21?
TIP21 stellt den Kontakt zwischen dir und einem Makler her. Die Vergütung stimmt ihr selbst ab – auf Wunsch über einen Vergütungsvorschlag des Maklers im Portal, den du in „Meine Tipps“ annehmen, ablehnen oder ändern lassen kannst. Der Makler übersendet dir eine unterschriebene Provisionsbestätigung. Zahlung und Abrechnung regelt ihr direkt; TIP21 zahlt nicht aus und prüft die Vereinbarung nicht.
Ist die Vergütungsangabe im Maklerprofil verbindlich?
Nein. Sie ist ein Orientierungswert oder Höchstbetrag. Die konkrete Vergütung stimmt ihr individuell ab; sie steht dir vollständig zu. Deine Vergütung vereinbarst du direkt mit dem ausgewählten Makler. TIP21 wird durch ein separates, vom Makler getragenes Plattformentgelt finanziert. Deine vereinbarte Tippgebervergütung wird dadurch nicht gekürzt.
Was muss mir der Makler bestätigen?
Nach der Abstimmung übersendet dir der Makler eine unterschriebene Provisionsbestätigung. Darin haltet ihr eure individuell vereinbarten Einzelheiten fest. Bitte prüfe, ob sie eure Abstimmung richtig wiedergibt. TIP21 prüft weder Unterschrift noch rechtliche Wirksamkeit.
Was gilt, wenn die Bestätigung fehlt oder abweicht?
Fordere sie beim Makler an beziehungsweise bitte um Korrektur und sichere deine bisherigen Unterlagen. Eine fehlende Portalangabe oder ein unterbliebener Versand bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht. Die konkrete Anspruchslage wird nicht durch TIP21 entschieden.
Brauchen wir zusätzlich einen umfangreichen Vertrag?
TIP21 verlangt keinen zusätzlichen umfangreichen Vertrag und keine Gegenzeichnung im Portal. Weitere Regelungen können die Beteiligten selbst vereinbaren. Die Provisionsbestätigung ist als verbindliche Erklärung des Maklers vorgesehen; ihre rechtliche Wirkung richtet sich nach ihrem Inhalt. Gesetzliche Formvorgaben bleiben bestehen. Ein erforderliches Eigentümermandat ist davon getrennt.
Wer regelt Zahlung und Abrechnung der Tippgebervergütung?
Ausschließlich Tippgeber und ausgewählter Makler. Sie vereinbaren direkt Höhe, Berechnungsgrundlage, Anspruchsvoraussetzungen, Fälligkeit, Zahlungsweise, Teilzahlungen und Abrechnung. TIP21 legt keine Zahlungsfrist fest. Der Makler informiert den Tippgeber über den erfolgreichen Abschluss und die danach zustehende Provision samt Berechnungsgrundlage. Der Tippgeber stellt eine Rechnung oder vereinbart mit dem Makler eine andere zulässige Abrechnung; gesetzliche Rechnungs- und Steuerpflichten bleiben unberührt. TIP21 zahlt nicht an Tippgeber aus und erstellt keine Rechnungen in deren Namen.
Wer zahlt die Anteile und wer bewahrt Unterlagen auf?
Der Makler zahlt die vereinbarte Tippgebervergütung vollständig direkt an den Tippgeber und ein zusätzliches, vom Makler getragenes Plattformentgelt direkt an die TEO GmbH. Der Anspruch der TEO GmbH ist ein eigener Anspruch gegen den Makler und regelt nicht das Verhältnis zwischen Tippgeber und Makler. Tippgeber und Makler bewahren Bestätigungen, Vereinbarungen und Abrechnungsunterlagen selbst außerhalb von TIP21 auf.
Wie lange speichert TIP21 Vorgangsdaten?
Vorgangsbezogene personenbezogene Daten (Kontaktangaben, Objektadresse, Beteiligte, Meldungen) werden 24 Kalendermonate nach Eingang des vollständig abgesendeten Tipps automatisch gelöscht – gleichzeitig mit dem Ende des Vermittlungsschutzes. Bearbeitungen verlängern die Frist nicht. Ausnahmen gibt es nur für konkret benötigte Nachweise zu offenen Ansprüchen, Streitfällen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, mit dokumentiertem Grund und eigener Prüffrist. Persönliche Links zeigen nach der Löschung keine Daten mehr.
Wie lange gilt der Vermittlungsschutz?
24 Monate ab Eingang des vollständig abgesendeten Tipps. Bearbeitung, Vergütungsabstimmung, Unterschrift oder Versand der Bestätigung starten die Frist nicht neu; Entwürfe starten keine Frist. Die Registrierung allein garantiert keine Vergütung. Waren dem ausgewählten Makler Eigentümer und Objekt nachweislich bereits vor Eingang des Tipps bekannt, gilt der Schutz insoweit nicht (Vorkenntnis des ausgewählten Maklers).
Was gilt, wenn weitere Personen oder Makler beteiligt sind?
Alle an der Kontaktvermittlung Beteiligten sind vollständig anzugeben und müssen mit der Einbindung des ausgewählten Maklers einverstanden sein. Diese Erklärung erteilt kein Mandat: Ein Direktmandat vereinbart der Eigentümer selbst; ein Untermandat kann nur ein hierzu berechtigter Makler erteilen. Ein weiterer Tippgeber oder Freund ist nicht automatisch Untermakler. Ein bloßer Objekthinweis oder eine nicht offengelegte Vermittlungskette genügt nicht – dem Makler muss ein direkter Eigentümerkontakt tatsächlich ermöglicht werden.
FAQ für Makler
Wie funktionieren Tippannahme und Vergütungsvorschläge im Portal?
Sie können einen Tipp zur Bearbeitung annehmen oder mit kurzer Begründung ablehnen – das ist keine Einigung über eine Vergütung und keine Zusage eines Abschlusses. Danach können Sie einen Vergütungsvorschlag senden: Netto-Festbetrag oder Prozentsatz einer benannten Netto-Grundlage, Anspruchsvoraussetzungen, individuelle Zahlungs- und Abrechnungsbedingungen, USt getrennt. Vor dem Versand sehen Sie die Vorschau einschließlich Ihres zusätzlichen Plattformhonorars (÷ 3). Nimmt der Tippgeber die Fassung an, ist das Ihre Einigung mit ihm; TEO wird nicht Partei. Die beiden unterschriebenen Bestätigungen außerhalb von TIP21 bleiben erforderlich. Voraussetzung: Annahme der Maklerbedingungen 2.6.
Wie wird TIP21 finanziert?
Die angezeigte Vergütung ist der vollständige Betrag, den der Tippgeber mit Ihnen vereinbart und von Ihnen erhält. Zusätzlich schulden Sie der TEO GmbH direkt ein eigenständiges, erfolgsabhängiges Plattformhonorar: Plattformhonorar netto = verbindlich geschuldete Netto-Tippgebervergütung ÷ 3 (exakter Faktor, erst der Endbetrag wird auf Cent gerundet), zzgl. gesetzlich geschuldeter USt. Umsatzsteuer auf die Tippgebervergütung zählt nicht zur Berechnungsgrundlage. Beispiele: 750 € → 250 €; 75.000 € → 25.000 €; 250.000 € → 83.333,33 €. Das Honorar wird nicht von der Tippgebervergütung abgezogen; weitere Gebühren gibt es nicht.
Welche Bestätigung schicke ich an die TEO GmbH?
Zusätzlich zur Bestätigung an den Tippgeber senden Sie der TEO GmbH außerhalb von TIP21 eine eigene, unterschriebene Bestätigung Ihres Plattformhonorars (an TEO GmbH, In der Wolfskaute 26a, 61130 Nidderau, info@yjpp.de). Inhalt mindestens: Ihr Unternehmen, TIP21-Vorgangsnummer, vereinbarte Netto-Tippgebervergütung bzw. Berechnungsgrundlage, Plattformhonorar (÷ 3), Erfolgsbedingung, ggf. Umsatzsteuer, Datum, Name und Unterschrift der vertretungsberechtigten Person. Steht der Betrag noch nicht fest, bestätigen Sie zunächst Berechnungsgrundlage und Erfolgsbedingung und reichen die endgültige Abrechnung nach. Eine Kopie der Tippgeberbestätigung genügt nicht; Eigentümerdaten sind nicht nötig. Den Versand melden Sie im Portal, den Eingang bestätigt ausschließlich die Verwaltung. Der Anspruch der TEO GmbH hängt nicht vom Versand ab.
Was macht TIP21?
TIP21 stellt den Kontakt zwischen Ihnen und Tippgebern her. Die Vergütung stimmen Sie mit dem Tippgeber selbst ab – direkt oder über einen Vergütungsvorschlag im Portal. Sie übersenden dem Tippgeber und der TEO GmbH anschließend je eine unterschriebene Bestätigung. Zahlung und Abrechnung regeln Sie direkt mit dem Tippgeber; TIP21 zahlt nicht aus und prüft die Vereinbarung nicht.
Ist die Vergütungsangabe in meinem Profil verbindlich?
Nein. Sie ist ein unverbindlicher Orientierungswert oder eine Obergrenze („bis zu“). Die konkrete Vergütung stimmen Sie individuell mit dem Tippgeber ab; sie steht dem Tippgeber vollständig zu. Das Plattformentgelt der TEO GmbH (ein Drittel der verbindlich geschuldeten Netto-Tippgebervergütung, zzgl. USt) entsteht erst mit dem provisionspflichtigen Erfolg und kommt zusätzlich hinzu. Richtwerte oder Höchstsätze allein lösen keinen Anspruch aus.
Was muss ich dem Tippgeber bestätigen?
Nach der Abstimmung und vor Weitergabe identifizierender Objekt- oder Eigentümerinformationen übersenden Sie dem Tippgeber direkt eine unterschriebene Bestätigung der vereinbarten Provision. Darin halten Sie die mit dem Tippgeber individuell vereinbarten Einzelheiten fest (etwa Tipp-ID, Vergütung, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit und Abrechnung). TIP21 prüft weder Unterschrift noch rechtliche Wirksamkeit.
Ist der erste Kontakt schon an die Bestätigung gebunden?
Nein. Der erste Kontakt ist ohne Bestätigung möglich, damit die Vergütung abgestimmt werden kann. Die Pflicht zur Bestätigung entsteht nach der Abstimmung – nicht erst nach einem erfolgreichen Verkauf. Ein Versäumnis bei Ausstellung oder Versand lässt bestehende Ansprüche nicht entfallen.
Brauchen wir zusätzlich einen umfangreichen Vertrag?
TIP21 verlangt keinen zusätzlichen umfangreichen Vertrag und keine Gegenzeichnung im Portal. Weitere Regelungen können die Beteiligten selbst vereinbaren. Die Provisionsbestätigung ist als verbindliche Erklärung des Maklers vorgesehen; ihre rechtliche Wirkung richtet sich nach ihrem Inhalt. Gesetzliche Formvorgaben bleiben bestehen. Ein erforderliches Eigentümermandat ist davon getrennt.
Wer regelt Zahlung und Abrechnung der Tippgebervergütung?
Ausschließlich Tippgeber und ausgewählter Makler. Sie vereinbaren direkt Höhe, Berechnungsgrundlage, Anspruchsvoraussetzungen, Fälligkeit, Zahlungsweise, Teilzahlungen und Abrechnung. TIP21 legt keine Zahlungsfrist fest. Der Makler informiert den Tippgeber über den erfolgreichen Abschluss und die danach zustehende Provision samt Berechnungsgrundlage. Der Tippgeber stellt eine Rechnung oder vereinbart mit dem Makler eine andere zulässige Abrechnung; gesetzliche Rechnungs- und Steuerpflichten bleiben unberührt. TIP21 zahlt nicht an Tippgeber aus und erstellt keine Rechnungen in deren Namen.
Wer zahlt die Anteile und wer bewahrt Unterlagen auf?
Der Makler zahlt die vereinbarte Tippgebervergütung vollständig direkt an den Tippgeber und ein zusätzliches, vom Makler getragenes Plattformentgelt direkt an die TEO GmbH. Der Anspruch der TEO GmbH ist ein eigener Anspruch gegen den Makler und regelt nicht das Verhältnis zwischen Tippgeber und Makler. Tippgeber und Makler bewahren Bestätigungen, Vereinbarungen und Abrechnungsunterlagen selbst außerhalb von TIP21 auf.
Wie lange speichert TIP21 Vorgangsdaten?
Vorgangsbezogene personenbezogene Daten (Kontaktangaben, Objektadresse, Beteiligte, Meldungen) werden 24 Kalendermonate nach Eingang des vollständig abgesendeten Tipps automatisch gelöscht – gleichzeitig mit dem Ende des Vermittlungsschutzes. Bearbeitungen verlängern die Frist nicht. Ausnahmen gibt es nur für konkret benötigte Nachweise zu offenen Ansprüchen, Streitfällen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, mit dokumentiertem Grund und eigener Prüffrist. Persönliche Links zeigen nach der Löschung keine Daten mehr.
Wie lange gilt der Vermittlungsschutz?
24 Monate ab Eingang des vollständig abgesendeten Tipps. Bearbeitung, Vergütungsabstimmung, Unterschrift oder Versand der Bestätigung starten die Frist nicht neu; Entwürfe starten keine Frist. Die Registrierung allein garantiert keine Vergütung. Waren dem ausgewählten Makler Eigentümer und Objekt nachweislich bereits vor Eingang des Tipps bekannt, gilt der Schutz insoweit nicht (Vorkenntnis des ausgewählten Maklers).
Was gilt, wenn weitere Personen oder Makler beteiligt sind?
Alle an der Kontaktvermittlung Beteiligten sind vollständig anzugeben und müssen mit der Einbindung des ausgewählten Maklers einverstanden sein. Diese Erklärung erteilt kein Mandat: Ein Direktmandat vereinbart der Eigentümer selbst; ein Untermandat kann nur ein hierzu berechtigter Makler erteilen. Ein weiterer Tippgeber oder Freund ist nicht automatisch Untermakler. Ein bloßer Objekthinweis oder eine nicht offengelegte Vermittlungskette genügt nicht – dem Makler muss ein direkter Eigentümerkontakt tatsächlich ermöglicht werden.