Tip21.de
Nutzungsbedingungen für Tippgeber
Tip21.de – Version 2.3, Stand: 03. September 2026
Betreiberin der technischen Plattform ist die TEO GmbH. Die vollständigen Unternehmensdaten finden Sie im Impressum.
1. Geltungsbereich und Plattformrolle
Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer und professionelle Tippgeber. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Die TEO GmbH stellt ausschließlich die technische Plattform Green Lead Connect zur Verfügung. TEO ist weder Maklerin noch Vermittlerin, Vertreterin, Treuhänderin oder Zahlungsdienstleisterin und wird nicht Partei einer Vereinbarung zwischen Makler und Tippgeber.
2. Angaben und Eigentümerdaten
Der Tippgeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben selbst verantwortlich. Neue Tipps werden objektbezogen erfasst: vollständige Objektadresse, frei gewählte Region, Objektart und Beschreibung. Der ausgewählte Makler erhält zunächst nur Region, Objektart und eine um identifizierende Angaben bereinigte Beschreibung.
Name und Kontaktdaten des Eigentümers werden über die Plattform nicht erfasst oder übermittelt. TIP21 holt keine Eigentümereinwilligung ein und dokumentiert keine. Der Tippgeber bestätigt vor dem Absenden den unmittelbaren Kontakt zum Eigentümer und klärt eine spätere Benennung und Kontaktaufnahme direkt mit dem Makler außerhalb der Plattform – erst nach dokumentierter und bestätigter Tippgebervergütung und nur bei bestehender Berechtigung.
3. Direkte Vermittlungsschutzvereinbarung
Diese Vereinbarung betrifft nur den hier ausgewählten Makler und dieses Objekt. Sie ist kein allgemeines Wettbewerbsverbot. Mit der ausdrücklichen Annahme bei Abgabe des Tipps kommt zwischen dem Tippgeber und dem ausgewählten Makler eine eigenständige B2B-Vereinbarung zustande. Die TEO GmbH dokumentiert diese Vereinbarung ausschließlich technisch und wird nicht Vertragspartei.
Für ab Version 2.3 (Tippgeber) bzw. 2.1 (Makler) abgegebene Tipps beginnt der 24-monatige Nachlaufschutz mit dem serverseitigen Eingang des vollständig abgesendeten Tipps und endet 24 Kalendermonate später. Der Zeitpunkt wird unveränderlich gespeichert; Entwürfe lösen die Frist nicht aus, spätere Bearbeitungen setzen sie nicht zurück. Für frühere Tipps gilt die bei deren Abgabe vereinbarte Fassung fort. Innerhalb dieser Frist darf der Tippgeber dieses konkrete Objekt weder selbst noch über Dritte an einen anderen Makler weitergeben oder den ausgewählten Makler bei einer Vermittlung umgehen.
Der Zeitstempel allein begründet keinen Vergütungsanspruch. Voraussetzungen sind (1) die Annahme des Tipps durch den ausgewählten Makler, (2) eine dokumentierte Vereinbarung über die konkrete Vergütung, (3) die spätere nachweisbare direkte Benennung des Eigentümers gegenüber diesem Makler durch den Tippgeber und (4) ein auf diesen Tipp zurückzuführender, nach den vereinbarten Bedingungen vergütungspflichtiger Erfolg. Bei einem abgelehnten und nicht angenommenen Tipp entsteht kein Nachlaufschutz. Bereits entstandene Ansprüche werden durch eine spätere Statusänderung nicht berührt. Kommt der maßgebliche Immobilienkaufvertrag innerhalb der 24 Monate wirksam zustande, bleibt die vereinbarte Vergütung auch dann erfasst, wenn die Maklerprovision erst später eingeht; die übrigen vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen gelten weiter.
Bei individueller Vergütung gibt der Makler ein konkretes, einmaliges Angebot ab, das der Tippgeber ausdrücklich annimmt oder ablehnt. Angebotsinhalt, Version und Entscheidung werden mit Zeitstempel gespeichert. Erst nach Annahme wird der Tippgeber zur direkten Abstimmung und Weitergabe identifizierender Angaben aufgefordert; TIP21 erfasst dabei keine Eigentümerkontaktdaten.
Ausgenommen sind Kontakte oder Objekte, die dem Tippgeber nachweislich bereits vor der Tippabgabe bekannt waren oder für die bereits eine dokumentierte Vermittlungsvereinbarung bestand. Die Entscheidungsfreiheit des Eigentümers wird nicht eingeschränkt.
Bei einem erheblichen Verstoß kann die TEO GmbH die Nutzung der Plattform sperren. Gesetzliche Ansprüche zwischen Makler und Tippgeber bleiben unberührt.
4. Vergütung und Vertragspartner
Vergütungsvereinbarungen kommen ausschließlich direkt zwischen Makler und Tippgeber zustande. Bei Standardvergütungen entsteht die Vereinbarung durch die dokumentierte Annahme beim Absenden des Tipps; bei individuellen Angeboten erst durch die Annahme des konkreten Angebots.
Die Plattform prüft weder Verkaufsabsicht, Eigentümerstellung, Erfolg des Tipps, Vertragsabschluss, Provisionsanspruch noch Zahlungseingang. TEO zahlt keine Tippgebervergütung aus, verwahrt keine Gelder, stellt keine Rechnungen und garantiert keine Zahlung.
Der Tippgeber ist selbst für die Rechnungsstellung sowie für seine steuerlichen und sonstigen gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
Der Makler meldet Abschluss und Provisionszahlung. TEO haftet nicht für fehlende oder unrichtige Meldungen des Maklers.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Datenschutzerklärung und zur technischen Durchführung der Plattform verarbeitet. Die Beteiligten haben vertrauliche Informationen angemessen zu schützen und nur für den jeweiligen Vorgang zu verwenden.
6. Verfügbarkeit und Sperrung
TEO bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung. TEO darf Zugänge und Vorgänge bei Missbrauch, Rechtsverstößen oder Gefährdung der Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren.
7. Haftung
TEO haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für die Vereinbarung, Tätigkeit, Zahlung oder Meldung des Maklers bleibt beim jeweiligen Vertragspartner.
8. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der TEO GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.