Tip21.de
Nutzungsbedingungen für Makler
Tip21.de – Version 2.2, Stand: 03. September 2026
Betreiberin der technischen Plattform ist die TEO GmbH. Die vollständigen Unternehmensdaten finden Sie im Impressum.
0. Geltung
Archivierte Fassung. Für neue Annahmen gilt die Version 2.3.
Diese Fassung gilt nur nach ausdrücklicher Annahme durch den Makler und nur für Tipps, die nach dieser Annahme eingehen. Bereits angenommene frühere Fassungen und laufende Vorgänge werden nicht rückwirkend umgestellt. Es gelten im Übrigen die Regelungen der Version 2.1, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
1. Rolle von TIP21
TIP21 (TEO GmbH) stellt den Kontakt zwischen Tippgebern und Maklern her. Die konkrete Vergütung stimmen Makler und Tippgeber unmittelbar miteinander ab. TIP21 schließt diese Vereinbarung nicht für die Beteiligten ab, prüft sie nicht rechtlich und übernimmt keine Archivierung oder Zahlungsgarantie. Gesetzliche Pflichten und eine gesetzlich bestehende Haftung der TEO GmbH bleiben unberührt.
2. Unterschriebene Provisionsbestätigung
Der Makler übermittelt dem Tippgeber nach Abstimmung der Gesamtvergütung und vor Weitergabe identifizierender Angaben eine von ihm unterschriebene Provisionsbestätigung direkt, außerhalb von TIP21.
Mindestinhalt: Maklerfirma, Tippgeber, Tipp-ID; Gesamtvergütung als fester Betrag oder eindeutig bestimmbare Berechnung; 75 % davon an den Tippgeber und 25 % an die TEO GmbH auf gleicher Basis; Angaben zu Netto und Umsatzsteuer, soweit geschuldet; Erfolgs- und Fälligkeitsbedingungen beider Anteile; Beginn und Ende des 24-Monatsschutzes; Datum, Name, Vertretungsfunktion und Unterschrift.
Eine Versandmeldung im Portal ist keine Prüfung der Unterschrift oder rechtlichen Wirksamkeit durch TIP21; eine Empfangsmeldung des Tippgebers ist keine Gegenzeichnung. Ein unterbliebener Versand lässt eine sonst wirksame Abrede nicht automatisch entfallen.
3. Zahlung und Aufteilung
Der Makler zahlt die vereinbarte Gesamtvergütung bei Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen zu 75 % unmittelbar an den Tippgeber und zu 25 % als Plattformnutzungsentgelt (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit geschuldet) an die TEO GmbH. Beide Anteile ergeben zusammen die Gesamtvergütung. Eine zusätzliche Gebühr, insbesondere eine gesonderte 5-%-Gebühr, fällt nicht an. Profilangaben zur Vergütung sind Orientierungswerte und begründen allein keinen Anspruch.
4. Weitere Beteiligte und Portalangebote
Gibt der Tippgeber weitere Beteiligte an, erhält der Makler diese Angaben nur zweckgebunden. Die Angabe erteilt kein Mandat. Für neue Vorgänge entfallen die bisherigen individuellen Angebots- und Annahmefunktionen im Portal; für ältere Vorgänge bleiben sie unverändert.