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Tip21.de

Nutzungsbedingungen für Makler

Tip21.de – Version 2.3, Stand: 03. September 2026

Betreiberin der technischen Plattform ist die TEO GmbH. Die vollständigen Unternehmensdaten finden Sie im Impressum.

0. Geltung und Versionen

Archivierte Fassung. Aktuell gilt Version 2.4.

Diese Fassung 2.3 gilt nach ausdrücklicher Annahme durch den Makler für Tipps, die nach dieser Annahme eingehen. Sie ersetzt für diese Tipps die Version 2.2. Bereits angenommene frühere Fassungen, ihre Annahmeprotokolle und laufende Vorgänge werden nicht rückwirkend geändert. Im Übrigen gelten die Regelungen der Version 2.1, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist; deren Zahlungs- und Fälligkeitsregeln betreffen ausschließlich das Plattformnutzungsentgelt der TEO GmbH.

1. Rolle von TIP21

TIP21 (TEO GmbH) stellt den Kontakt zwischen Tippgebern und Maklern her. TIP21 schließt die Vergütungsvereinbarung nicht für die Beteiligten ab, prüft sie nicht rechtlich, führt keine Zahlungen an Tippgeber aus und erstellt keine Rechnungen oder Gutschriften in deren Namen. Eigene Pflichten der TEO GmbH als Plattformbetreiberin sowie deren gesetzliche Haftung bleiben unberührt.

2. Vereinbarung und Abwicklung zwischen Tippgeber und Makler

Alle Einzelheiten der Tippgebervergütung vereinbaren Makler und Tippgeber direkt miteinander, insbesondere Höhe, Berechnungsgrundlage, Anspruchsvoraussetzungen, Fälligkeit, Zahlungsweise, Teilzahlungen und Abrechnung. TIP21 legt hierfür keine Zahlungsfrist fest und macht keine Vorgaben, etwa eine Zahlung erst nach Eingang der Maklerprovision. Im Profil angezeigte allgemeine oder maximale Vergütungssätze sind eine Orientierung und begründen allein keinen Anspruch.

Der Makler informiert den Tippgeber über den erfolgreichen Abschluss des vermittelten Geschäfts und über die daraus nach ihrer Vereinbarung zustehende Tippgeberprovision einschließlich ihrer Berechnungsgrundlage. Der Tippgeber stellt dem Makler eine Rechnung oder trifft mit ihm eine andere rechtlich zulässige Vereinbarung über die Abrechnung. Gesetzliche Rechnungs- und Steuerpflichten bleiben unberührt. Makler und Tippgeber bewahren ihre Vereinbarungen und Abrechnungsunterlagen selbst auf.

3. Unterschriebene Provisionsbestätigung

Der Makler übermittelt dem Tippgeber nach Abstimmung der Vergütung eine von ihm unterschriebene Bestätigung der vereinbarten Provision direkt, außerhalb von TIP21. Darin halten die Parteien ihre individuell vereinbarten Einzelheiten fest.

Die Meldungen „Versand“, „Erhalt“ und „Abweichung“ im Portal sind reine Angaben der Beteiligten. TIP21 prüft weder Unterschrift noch Inhalt oder rechtliche Wirksamkeit der Bestätigung; eine Empfangsmeldung ist keine Gegenzeichnung.

4. Aufteilung 75/25 und Plattformnutzungsentgelt

Vom vereinbarten Gesamtvergütungsrahmen des Tipps entfallen 75 % auf den Tippgeber und 25 % als Plattformnutzungsentgelt auf die TEO GmbH (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit geschuldet). Der Makler zahlt die Anteile jeweils direkt an die Empfänger. Die Aufteilung bezieht sich nicht automatisch auf die gesamte Maklerprovision. Eine zusätzliche Gebühr, insbesondere eine 5-%-Gebühr, fällt nicht an. Ein bereits als Tippgeberanteil ausgewiesener Betrag wird nicht nochmals um 25 % gekürzt. Der Anspruch der TEO GmbH gegen den Makler ist ein eigener Anspruch; seine Zahlungsbedingungen regeln nicht das Verhältnis zwischen Tippgeber und Makler.

5. Vermittlungsschutz und Vorkenntnis

Der Vermittlungsschutz beträgt 24 Kalendermonate ab Eingang des vollständig abgesendeten Tipps; Bearbeitungen setzen ihn nicht neu in Gang. Er gilt nicht, soweit der ausgewählte Makler nachweist, dass ihm Eigentümer und Objekt bereits vor Eingang des Tipps bekannt waren.

6. Weitere Beteiligte, Portalangebote und Löschung

Gibt der Tippgeber weitere Beteiligte an, erhält der Makler diese Angaben nur zweckgebunden; die Angabe erteilt kein Mandat. Individuelle Angebots- und Annahmefunktionen im Portal entfallen für neue Vorgänge. Vorgangsbezogene personenbezogene Daten löscht TIP21 regulär 24 Kalendermonate nach Eingang des Tipps; Makler bewahren benötigte Unterlagen selbst auf.