Tip21.de
Nutzungsbedingungen für Tippgeber
Tip21.de – Version 2.4, Stand: 03. September 2026
Betreiberin der technischen Plattform ist die TEO GmbH. Die vollständigen Unternehmensdaten finden Sie im Impressum.
1. Geltungsbereich und Plattformrolle
Archivierte Fassung (bis zur Einführung von Version 2.6 unter „AGB für Tippgeber“ veröffentlicht; aktuell ist Version 2.6). Fassung 2.4 gilt für ab ihrer Veröffentlichung abgegebene Tipps. Für frühere Tipps gilt die bei Abgabe angenommene Fassung fort (Version 2.4, archiviert; Version 2.3, archiviert).
Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer und professionelle Tippgeber. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Die TEO GmbH stellt ausschließlich die technische Plattform Green Lead Connect zur Verfügung. TEO ist weder Maklerin noch Vermittlerin, Vertreterin, Treuhänderin oder Zahlungsdienstleisterin und wird nicht Partei einer Vereinbarung zwischen Makler und Tippgeber.
2. Angaben und Eigentümerdaten
Der Tippgeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Angaben selbst verantwortlich. Neue Tipps werden objektbezogen erfasst: vollständige Objektadresse, frei gewählte Region, Objektart und Beschreibung. Der ausgewählte Makler erhält zunächst nur Region, Objektart und eine um identifizierende Angaben bereinigte Beschreibung.
Name und Kontaktdaten des Eigentümers werden über die Plattform nicht erfasst oder übermittelt. TIP21 holt keine Eigentümereinwilligung ein und dokumentiert keine. Der Tippgeber bestätigt vor dem Absenden den unmittelbaren Kontakt zum Eigentümer und klärt eine spätere Benennung und Kontaktaufnahme direkt mit dem Makler außerhalb der Plattform – erst nach dokumentierter und bestätigter Tippgebervergütung und nur bei bestehender Berechtigung.
3. Direkte Vermittlungsschutzvereinbarung
Diese Vereinbarung betrifft nur den hier ausgewählten Makler und dieses Objekt. Sie ist kein allgemeines Wettbewerbsverbot. Mit der ausdrücklichen Annahme bei Abgabe des Tipps kommt zwischen dem Tippgeber und dem ausgewählten Makler eine eigenständige B2B-Vereinbarung zustande. Die TEO GmbH dokumentiert diese Vereinbarung ausschließlich technisch und wird nicht Vertragspartei.
Für ab Version 2.3 (Tippgeber) bzw. 2.1 (Makler) abgegebene Tipps beginnt der 24-monatige Nachlaufschutz mit dem serverseitigen Eingang des vollständig abgesendeten Tipps und endet 24 Kalendermonate später. Der Zeitpunkt wird unveränderlich gespeichert; Entwürfe lösen die Frist nicht aus, spätere Bearbeitungen setzen sie nicht zurück. Für frühere Tipps gilt die bei deren Abgabe vereinbarte Fassung fort. Innerhalb dieser Frist darf der Tippgeber dieses konkrete Objekt weder selbst noch über Dritte an einen anderen Makler weitergeben oder den ausgewählten Makler bei einer Vermittlung umgehen.
Der Zeitstempel allein begründet keinen Vergütungsanspruch. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch entsteht, richtet sich nach der direkten Vereinbarung zwischen Tippgeber und ausgewähltem Makler.
Der Vermittlungsschutz gilt nicht, soweit der ausgewählte Makler nachweist, dass ihm Eigentümer und Objekt bereits vor Eingang des Tipps bekannt waren (Vorkenntnis des ausgewählten Maklers). Die Entscheidungsfreiheit des Eigentümers wird nicht eingeschränkt.
Bei einem erheblichen Verstoß kann die TEO GmbH die Nutzung der Plattform sperren. Gesetzliche Ansprüche zwischen Makler und Tippgeber bleiben unberührt.
4. Vergütung, Abrechnung und Zahlung
Alle Einzelheiten der Tippgebervergütung vereinbaren Tippgeber und ausgewählter Makler direkt miteinander, insbesondere Höhe, Berechnungsgrundlage, Anspruchsvoraussetzungen, Fälligkeit, Zahlungsweise, Teilzahlungen und Abrechnung. TIP21 legt hierfür keine Zahlungsfrist fest. Im Maklerprofil angezeigte allgemeine oder maximale Vergütungssätze sind eine Orientierung.
Der Makler informiert den Tippgeber über den erfolgreichen Abschluss des vermittelten Geschäfts und die nach ihrer Vereinbarung zustehende Tippgeberprovision einschließlich ihrer Berechnungsgrundlage und übermittelt ihm außerhalb von TIP21 eine unterschriebene Bestätigung der vereinbarten Provision. Der Tippgeber stellt dem Makler eine Rechnung oder trifft mit ihm eine andere rechtlich zulässige Vereinbarung über die Abrechnung; TIP21 macht hierzu keine Vorgaben. Gesetzliche Rechnungs- und Steuerpflichten bleiben unberührt.
Die angezeigte und vereinbarte Vergütung ist der vollständige Betrag, den der Tippgeber vom Makler erhält. TIP21 wird durch ein separates, vom Makler getragenes Plattformentgelt finanziert, das der Makler zusätzlich direkt an die TEO GmbH zahlt. Die vereinbarte Tippgebervergütung wird dadurch nicht gekürzt. Weitere Gebühren fallen für den Tippgeber nicht an.
TIP21 führt keine Zahlung an den Tippgeber aus, verwahrt keine Gelder und erstellt keine Rechnungen oder Gutschriften in dessen Namen. Tippgeber und Makler bewahren ihre Vereinbarungen und Abrechnungsunterlagen selbst auf. TIP21 prüft weder Unterschrift noch rechtliche Wirksamkeit der Bestätigung.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Datenschutzerklärung und zur technischen Durchführung der Plattform verarbeitet. Die Beteiligten haben vertrauliche Informationen angemessen zu schützen und nur für den jeweiligen Vorgang zu verwenden.
6. Verfügbarkeit und Sperrung
TEO bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung. TEO darf Zugänge und Vorgänge bei Missbrauch, Rechtsverstößen oder Gefährdung der Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren.
7. Haftung
TEO haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für die Vereinbarung, Tätigkeit, Zahlung oder Meldung des Maklers haftet der jeweilige Vertragspartner; eigene Pflichten der TEO GmbH als Plattformbetreiberin bleiben unberührt.
8. Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der TEO GmbH. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.