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Tip21.de

Nutzungsbedingungen für Makler

Tip21.de – Version 2.4, Stand: 03. September 2026

Betreiberin der technischen Plattform ist die TEO GmbH. Die vollständigen Unternehmensdaten finden Sie im Impressum.

0. Geltung und Versionen

Archivierte Fassung; aktuell gilt Version 2.5. Diese Fassung 2.4 gilt nach ausdrücklicher Annahme durch den Makler bei der Registrierung für Tipps, die nach dieser Annahme eingehen. Frühere Fassungen bleiben archiviert ( Version 2.3, Version 2.2). Bereits angenommene frühere Fassungen, ihre Annahmeprotokolle und laufende Vorgänge werden nicht rückwirkend geändert. Im Übrigen gelten die Regelungen der Version 2.1, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist; deren Zahlungs- und Fälligkeitsregeln betreffen ausschließlich das Plattformentgelt der TEO GmbH.

1. Rolle von TIP21

TIP21 (TEO GmbH) stellt den Kontakt zwischen Tippgebern und Maklern her. TIP21 schließt die Vergütungsvereinbarung nicht für die Beteiligten ab, prüft sie nicht rechtlich, führt keine Zahlungen an Tippgeber aus und erstellt keine Rechnungen oder Gutschriften in deren Namen. Eigene Pflichten der TEO GmbH als Plattformbetreiberin sowie deren gesetzliche Haftung bleiben unberührt.

2. Vereinbarung und Abwicklung zwischen Tippgeber und Makler

Alle Einzelheiten der Tippgebervergütung vereinbaren Makler und Tippgeber direkt miteinander, insbesondere Höhe, Berechnungsgrundlage, Anspruchsvoraussetzungen, Fälligkeit, Zahlungsweise, Teilzahlungen und Abrechnung. TIP21 legt hierfür keine Zahlungsfrist fest und macht keine Vorgaben, etwa eine Zahlung erst nach Eingang der Maklerprovision. Im Profil angezeigte allgemeine oder maximale Vergütungssätze sind eine Orientierung und begründen allein keinen Anspruch.

Der Makler informiert den Tippgeber über den erfolgreichen Abschluss des vermittelten Geschäfts und über die daraus nach ihrer Vereinbarung zustehende Tippgeberprovision einschließlich ihrer Berechnungsgrundlage. Der Tippgeber stellt dem Makler eine Rechnung oder trifft mit ihm eine andere rechtlich zulässige Vereinbarung über die Abrechnung. Gesetzliche Rechnungs- und Steuerpflichten bleiben unberührt. Makler und Tippgeber bewahren ihre Vereinbarungen und Abrechnungsunterlagen selbst auf.

3. Unterschriebene Provisionsbestätigung

Der Makler übermittelt dem Tippgeber nach Abstimmung der Vergütung eine von ihm unterschriebene Bestätigung der vereinbarten Provision direkt, außerhalb von TIP21. Darin halten die Parteien ihre individuell vereinbarten Einzelheiten fest.

Die Meldungen „Versand“, „Erhalt“ und „Abweichung“ im Portal sind reine Angaben der Beteiligten. TIP21 prüft weder Unterschrift noch Inhalt oder rechtliche Wirksamkeit der Bestätigung; eine Empfangsmeldung ist keine Gegenzeichnung.

4. Vergütung des Tippgebers und zusätzliches Plattformentgelt

Die im Profil und im Vorgang angezeigte Vergütung bezeichnet ausschließlich den vollständigen Betrag, den der Tippgeber mit dem Makler vereinbart und vom Makler erhält. Prozentangaben beziehen sich auf die tatsächlich beim Makler eingegangene Netto-Maklerprovision aus dem vermittelten Geschäft; ein angezeigter Tippgebersatz ist der vollständige Tippgeberanteil. Zusätzlich schuldet der Makler der TEO GmbH ein eigenständiges, erfolgsabhängiges Plattformentgelt: Plattformentgelt = verbindlich geschuldete Netto-Tippgebervergütung ÷ 3 (berechnet mit dem exakten Faktor 1/3, erst der Endbetrag wird auf Cent gerundet), zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Beispiele: 750 € Tippgebervergütung → 250 € Plattformentgelt; 75.000 € → 25.000 €; 250.000 € → 83.333,33 €. Der Anspruch entsteht mit dem provisionspflichtigen Erfolg; unverbindliche Richtwerte oder maximale Vergütungssätze lösen allein keinen Anspruch aus. Der Makler zahlt beide Beträge direkt an die jeweiligen Empfänger; das Plattformentgelt darf nicht von der Tippgebervergütung abgezogen werden. Weitere Gebühren (etwa 5 % oder 10 %) fallen nicht an. Der Anspruch der TEO GmbH ist ein eigener Anspruch; seine Zahlungsbedingungen regeln nicht das Verhältnis zwischen Tippgeber und Makler. Für Vorgänge, bei denen noch ein Gesamtrahmen nach Fassung 2.3 gespeichert ist, gilt dessen Aufteilung (z. B. 1.000 € Rahmen = 750 € Tippgeber und 250 € Plattformentgelt) unverändert.

5. Vermittlungsschutz und Vorkenntnis

Der Vermittlungsschutz beträgt 24 Kalendermonate ab Eingang des vollständig abgesendeten Tipps; Bearbeitungen setzen ihn nicht neu in Gang. Er gilt nicht, soweit der ausgewählte Makler nachweist, dass ihm Eigentümer und Objekt bereits vor Eingang des Tipps bekannt waren.

6. Weitere Beteiligte, Portalangebote und Löschung

Gibt der Tippgeber weitere Beteiligte an, erhält der Makler diese Angaben nur zweckgebunden; die Angabe erteilt kein Mandat. Individuelle Angebots- und Annahmefunktionen im Portal entfallen für neue Vorgänge. Vorgangsbezogene personenbezogene Daten löscht TIP21 regulär 24 Kalendermonate nach Eingang des Tipps; Makler bewahren benötigte Unterlagen selbst auf.