Tip21.de
Nutzungsbedingungen für Makler
Tip21.de – Version 2.5, Stand: 03. September 2026
Betreiberin der technischen Plattform ist die TEO GmbH. Die vollständigen Unternehmensdaten finden Sie im Impressum.
0. Geltung und Versionen
Archivierte Fassung; aktuell ist Version 2.6. Diese Fassung 2.5 gilt nach ausdrücklicher Annahme durch den Makler bei der Registrierung für Tipps, die nach dieser Annahme eingehen. Frühere Fassungen bleiben archiviert ( Version 2.4, Version 2.3, Version 2.2). Bereits angenommene frühere Fassungen, ihre Annahmeprotokolle und laufende Vorgänge werden nicht rückwirkend geändert. Im Übrigen gelten die Regelungen der Version 2.1, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist; deren Zahlungs- und Fälligkeitsregeln betreffen ausschließlich das Plattformhonorar der TEO GmbH. Eine frühere Annahme gilt nicht als Annahme der in Ziffer 3 geregelten Bestätigungspflicht gegenüber der TEO GmbH.
1. Rolle von TIP21
TIP21 (TEO GmbH) stellt den Kontakt zwischen Tippgebern und Maklern her. TIP21 schließt die Vergütungsvereinbarung nicht für die Beteiligten ab, prüft sie nicht rechtlich, führt keine Zahlungen an Tippgeber aus und erstellt keine Rechnungen oder Gutschriften in deren Namen. Eigene Pflichten der TEO GmbH als Plattformbetreiberin sowie deren gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
2. Vereinbarung und Abwicklung zwischen Tippgeber und Makler
Alle Einzelheiten der Tippgebervergütung vereinbaren Makler und Tippgeber direkt miteinander, insbesondere Höhe, Berechnungsgrundlage, Anspruchsvoraussetzungen, Fälligkeit, Zahlungsweise, Teilzahlungen und Abrechnung. TIP21 legt hierfür keine Zahlungsfrist fest und macht keine Vorgaben, etwa eine Zahlung erst nach Eingang der Maklerprovision. Im Profil angezeigte allgemeine oder maximale Vergütungssätze sind eine Orientierung und begründen allein keinen Anspruch.
Der Makler informiert den Tippgeber über den erfolgreichen Abschluss des vermittelten Geschäfts und über die daraus nach ihrer Vereinbarung zustehende Tippgeberprovision einschließlich ihrer Berechnungsgrundlage. Der Tippgeber stellt dem Makler eine Rechnung oder trifft mit ihm eine andere rechtlich zulässige Vereinbarung über die Abrechnung. Gesetzliche Rechnungs- und Steuerpflichten bleiben unberührt. Makler und Tippgeber bewahren ihre Vereinbarungen und Abrechnungsunterlagen selbst auf.
3. Zwei unterschriebene Bestätigungen außerhalb von TIP21
Nach verbindlicher Vereinbarung der Tippgebervergütung übermittelt der Makler außerhalb von TIP21 zwei getrennte, von ihm unterschriebene Bestätigungen:
A. An den Tippgeber: eine Bestätigung der mit ihm vereinbarten Vergütung und ihrer individuell vereinbarten Einzelheiten.
B. An die TEO GmbH: eine Bestätigung seines eigenständigen, erfolgsabhängigen Plattformhonorars. Sie enthält mindestens den Namen des verpflichteten Maklerunternehmens, die eindeutige TIP21-Vorgangsnummer, die verbindlich vereinbarte Netto-Tippgebervergütung beziehungsweise deren Berechnungsgrundlage, das daraus resultierende Plattformhonorar (Netto-Tippgebervergütung ÷ 3), die vereinbarte Erfolgsbedingung, die Umsatzsteuer auf das Plattformhonorar, soweit gesetzlich geschuldet, sowie Datum, Name und Unterschrift der vertretungsberechtigten Person.
Ist der endgültige Eurobetrag noch nicht bestimmbar, bestätigt der Makler zunächst die verbindliche Berechnungsgrundlage und die Erfolgsbedingung. Nach dem provisionspflichtigen Abschluss und Feststehen der Beträge übermittelt er die endgültige Abrechnung beziehungsweise eine entsprechend ergänzte Bestätigung. Vergütungsänderungen teilt er dem jeweils betroffenen Empfänger mit und aktualisiert die jeweilige Bestätigung.
Die Bestätigungen dokumentieren die nach diesen Bedingungen bestehenden Ansprüche. Der Anspruch der TEO GmbH entsteht nicht erst durch den Versand der Bestätigung. Eine Kopie der Tippgeberbestätigung ersetzt nicht die ausdrückliche Bestätigung des eigenen Honoraranspruchs der TEO GmbH. Eigentümerdaten oder die vollständige Objektadresse sind nicht erneut zu übermitteln; zur Zuordnung genügt die Vorgangsnummer.
Die Bestätigung an die TEO GmbH wird an die im Impressum genannte Geschäftsanschrift (TEO GmbH, In der Wolfskaute 26a, 61130 Nidderau, E-Mail info@yjpp.de) übermittelt. Die Portalmeldungen „Bestätigung an TEO versandt“ (Meldung des Maklers) und „Bestätigung bei TEO eingegangen“ (ausschließlich durch die Verwaltung) sowie die Meldungen zur Tippgeberbestätigung sind reine Statusangaben. TIP21 prüft weder Unterschrift noch Inhalt oder rechtliche Wirksamkeit; eine Versandmeldung gilt nicht als Eingang.
4. Vergütung des Tippgebers und zusätzliches Plattformhonorar
Die im Profil und im Vorgang angezeigte Vergütung bezeichnet ausschließlich den vollständigen Betrag, den der Tippgeber mit dem Makler vereinbart und vom Makler erhält. Prozentangaben beziehen sich auf die tatsächlich beim Makler eingegangene Netto-Maklerprovision aus dem vermittelten Geschäft. Zusätzlich schuldet der Makler der TEO GmbH direkt ein eigenständiges, erfolgsabhängiges Plattformhonorar: Plattformhonorar netto = verbindlich geschuldete Netto-Tippgebervergütung ÷ 3 (exakter Faktor 1/3, erst der Endbetrag wird auf Cent gerundet), zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer. Umsatzsteuer auf die Tippgebervergütung fließt nicht in die Berechnungsgrundlage ein. Beispiele: 750 € → 250 €; 75.000 € → 25.000 €; 250.000 € → 83.333,33 €. Der Anspruch entsteht mit dem provisionspflichtigen Erfolg; Richtwerte oder Höchstsätze im Profil lösen allein keinen Anspruch aus. Der Makler zahlt beide Beträge direkt an die jeweiligen Empfänger; das Plattformhonorar wird nicht von der Tippgebervergütung abgezogen. Weitere Gebühren fallen nicht an. Die Zahlungsmodalitäten zwischen Tippgeber und Makler bleiben deren individuelle Vereinbarung.
5. Vermittlungsschutz und Vorkenntnis
Der Vermittlungsschutz beträgt 24 Kalendermonate ab Eingang des vollständig abgesendeten Tipps; Bearbeitungen setzen ihn nicht neu in Gang. Er gilt nicht, soweit der ausgewählte Makler nachweist, dass ihm Eigentümer und Objekt bereits vor Eingang des Tipps bekannt waren.
6. Weitere Beteiligte, Portalangebote und Löschung
Gibt der Tippgeber weitere Beteiligte an, erhält der Makler diese Angaben nur zweckgebunden; die Angabe erteilt kein Mandat. Individuelle Angebots- und Annahmefunktionen im Portal entfallen für neue Vorgänge. Vorgangsbezogene personenbezogene Daten löscht TIP21 regulär 24 Kalendermonate nach Eingang des Tipps; Makler bewahren benötigte Unterlagen selbst auf.